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Medienanwältin Dorothe Lanc im Interview:

Aktualisiert: 13. März 2023

"Ich staune, wie Foto-Profis aus Unwissenheit Bilder nicht selbstbewusst genug lizenzieren."


Foto: © J. Konrad Schmidt


BFF Justiziarin und Anwältin Dorothe Lanc steht FotografInnen seit über 18 Jahren in Rechtsfragen zur Seite. In einer Reihe von Workshops und Talks an der BFF Akademie klärt die Expertin über fundamentale Aspekte des Fotorechts auf. Dabei geht es um Themen wie Urheberrechte oder Künstlersozialkasse – und das nötige Know-how, Foto-Lizenzierungen endlich so zu kalkulieren, dass man auf wirtschaftlich soliden Füßen steht. In diesem Gespräch verrät Dorothe Lanc uns erste Tipps.

Als Fachanwältin vertrittst Du Rechtssuchende aus der kreativen Branche. Heute schon einen Hilferuf erhalten?


Heute noch nicht, aber gerade erst gestern wieder. In der Anfrage ging es um die Einräumung von Nutzungsrechten an einen Kunden und was denn das angemessene Honorar dafür sein könnte. Solche Anfragen erreichen mich fast wöchentlich. Ich staune immer wieder darüber, wie viele erfahrene Foto-Profis kaum etwas über Nutzungsrechte wissen oder nicht selbstbewusst bei ihrer Lizenzierung auftreten. Vielen ist gar nicht klar, welchen Wert Nutzungsrechte haben und dass der Kunde die Einräumung angemessen honorieren muss.


Wo lauern denn die größten rechtlichen Stolperfallen?


Wenn ein Kunde die Produktion von Fotos in Auftrag gibt, verhandelt man in der Regel ein Werkhonorar für die Erstellung der Fotos. Gegen ein weiteres Honorar lizenziert man dann die Nutzungsrechte. Für die Fotoproduktion ist es wichtig, ein präzises Briefing zu bekommen, in dem der Kunde mitteilt, was genau er sich wünscht. Für die Lizenzierung der Fotos hingegen ist es wichtig, exakt zu wissen, in welchem Umfang der Kunde die Fotos nutzen will. Hier müssen Foto-Profis nachhaken, was der Kunde mit den Fotos machen möchte – und danach richtet sich dann die Definition der Nutzungsrechte, aber auch die Höhe der Lizenzgebühr. Foto-Profis sollten darum wissen, inwiefern sich ein exklusives von einem einfachen Nutzungsrecht unterscheidet, was zeitlich und territorial beschränkte Nutzungsrechte bedeuten. Außerdem sollte ihnen klar sein, wie man die Nutzungsrechte medial definiert. Und erst recht heißt es "Augen auf!", wenn der Kunde ein „Total Buyout“ verlangt.


Wovon sicher abzuraten ist ...


Leider versuchen viele Agenturen und Direktkunden beharrlich, sich die Nutzungsrechte an Fotos für immer zu sichern – entweder weil sie es nicht besser wissen, vielleicht aber auch ganz gezielt, in der Hoffnung, dass Foto-Profis den seit 2017 geltenden § 40a UrhG nicht auf dem Schirm haben. Dieser schränkt das „Total Buyout“ nämlich, so wie man es von früher kennt, nun per Gesetz ganz erheblich ein. Es gilt, was in diesem Gesetz steht. Und alles, was vertraglich anders und abweichend geregelt ist, ist unwirksam. Denn das Gesetz will die Urheber schützen. Doch selbst wenn Foto-Profis ihre Kunden darauf hinweisen, dass im Vertrag ein eventuell unwirksames „total buyout“ vereinbart werden soll, werden sie mitunter massiv unter Druck gesetzt: Die geltende Gesetzeslage interessiert die Kunden nicht, entweder man räumt die Nutzungsrechte vollumfänglich ein oder man bekommt den Job nicht.


Kann man Buyouts denn irgendwie umschiffen?


Naja, man könnte als Foto-Profi erst einmal nachgeben und den Job machen – und dann später, nach Ablauf der gesetzlichen Fristen, auf seine Rechte pochen. Denn bei „Total Buyouts“, für die man nur ein einmaliges Pauschalhonorar erhalten hat, gilt, dass sich die exklusiven Nutzungsrechte nach Ablauf von 10 Jahren in einfache Nutzungsrechte umwandeln. Der Kunde bleibt zwar weiterhin berechtigt, die Fotos zu nutzen, gleichzeitig kann man als Urheber aber wieder darüber verfügen und sie an andere lizenzieren.


Man kann sein Werk dann also nochmal verwerten ...


Ja, und dagegen kann der Kunde auch nichts unternehmen – es sei denn, er verhandelt nun eine Verlängerung der exklusiven Nutzungsdauer aus. Eine solche Verhandlung darf frühestens nach fünf Jahren stattfinden, und der Kunde muss die Verlängerung der exklusiven Nutzungsrechte auch angemessen honorieren. Wer als Foto-Profi solche Dinge weiß und das Spiel auf der Klaviatur der Nutzungsrechte beherrscht, kann zusätzliche Lizenzeinnahmen generieren.


Kannst Du uns einen Überblick geben, worum es beispielsweise in Deinem After-Work-Talk am 21. März 2023 geht?


In der Veranstaltung „Basic Urheberrecht und Nutzungsrechte“ erkläre ich, wie genau das Urheberrecht entsteht, wie sich daraus die Nutzungsrechte ergeben und wie man diese in einem Kostenvoranschlag formuliert. Es geht aber auch um die besagten „Total Buyouts“. Ich werde zudem die Kalkulation von Nutzungsrechten kurz thematisieren, ebenso wie Urheberrechtsverletzungen und Schadenersatz.


Und was genau lernen wir dann im Workshop "Fotorecht & Fotobusiness"?


Diese intensive Ganztages-Veranstaltung, die ich zusammen mit Silke Güldner am 1. April 2023 anbiete, baut auf den Basics des After-Work-Talks auf. Hier gehen wir davon aus, dass man sich mit Nutzungsrechten schon auskennt und sprechen u.a. vertieft darüber, welche verschiedenen Möglichkeiten man hat, Nutzungsrechte zu kalkulieren und wie man seine Selbständigkeit auf wirtschaftlich solide Füße stellt.


Was muss sich Deiner Meinung nach endlich ändern?


Studierende müssen für den Beruf des Foto-Profis besser gewappnet werden. Denn die wenigsten von ihnen werden später angestellt sein, viele werden sich selbständig machen. Da man von Luft und Liebe allein nicht leben kann, müssen die Hochschulen schon während des Studiums auf die Selbständigkeit vorbereiten. Dazu gehört es nicht nur, sich mit dem Thema Urheberrecht zu befassen, sondern auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse zu vermitteln. Die FH Dortmund und die FH Hannover haben solche Lehrangebote im Curriculum. Dennoch muss dafür an den Hochschulen noch viel mehr Bewusstsein geschaffen werden.


Und was möchtest Du erfahrenen Foto-Profis unbedingt mit auf den Weg geben?


Auch denjenigen, die schon viele Jahre im Job sind, möchte ich ans Herz legen, dranzubleiben und sich immer wieder mit den für sie relevanten Themen wie eben Nutzungsrechte, Rechte Dritter am Bild, Vertragsabwicklung mit Kunden, Künstlersozialkasse etc. zu beschäftigen. Denn wenn man sich auf diesem Terrain sicher und selbstbewusst bewegen kann, wird das zum beruflichen Erfolg beitragen.


Vielen Dank, Dorothe Lanc, für diese interessanten Einblicke.








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